Im Fall der Störchin Lilli bestätigt der NABU Sömmerda, dass zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich war. Nach deren Erteilung wurden zwei Fangversuche mit einer NetGun unternommen, die wegen der weiterhin guten Flugfähigkeit des Tieres erfolglos blieben.
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Tatsächlich bin ich nicht ausschließlich für den Tierschutz zuständig. Ich leite innerhalb der Fraktion die AG Ernährung und Landwirtschaft und beschäftige mich neben dem Tierschutz auch mit dem Thema Ernährung.
Darüber hinaus habe ich einen stellvertretenden Sitz im Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt und bringe mich auch dort in die parlamentarische Arbeit ein.
Vielen Dank für Ihre Frage. Der einfachste Weg, um mit mir in Kontakt zu treten, ist über meine offizielle Mailadresse des Deutschen Bundestages.
Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob bestehende nationale Erlaubnisse und behördliche Kontrollen, etwa nach § 11 TierSchG, stärker berücksichtigt und unnötige Doppelanforderungen vermieden werden können. Das ist jedoch etwas, das auf EU-Ebene geschehen müsste.