Antwort 05.03.2026 von Ralf Stegner SPD
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Sehr geehrter Herr V.,
Wer Schutz sucht, muss sich an die hier geltenden Regeln und Werte halten.
Integration braucht Regeln: Hier gelten bereits verbindliche Werte im Grundgesetz. Entscheidend ist nicht ein Papier, sondern Konsequenz bei der Durchsetzung.
Wir brauchen gesteuerte Migration. Verfahren dauern zu lang, Rückführungen werden oft nicht vollzogen – das überlastet Kommunen und gefährdet Zusammenhalt.