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Wünschenswert bleibt daher grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung zwischen den getrennten Eltern. Wenn diese sich nicht erreichen lässt, sollte eine gerichtliche Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls getroffen werden, ohne eines der genannten Modelle zum Regelfall zu erheben.
Wir möchten partnerschaftliche Betreuungsmodelle unterstützen.
Wir erkennen ausdrücklich an, dass Kinder ein Recht auf eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen haben. Unser Ziel ist es, Lösungen zu schaffen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen
Trennung oder Scheidung sind einschneidende Ereignisse im Leben von Kindern.