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Angesichts der Konfliktsituation der Schwangeren halte ich den Ansatz „Beratung statt Strafe“ im ersten Trimenon für klug und respektvoll gegenüber der Selbstbestimmung der Frau und vermutlich sogar wirksamer für den Schutz des Ungeborenen.
Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.
Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ist uns Grünen ein sehr wichtiges Anliegen.
vielen Dank für Ihre Frage. Wir als SPD-Bundestagsfraktion stehen klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen, der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie eine insgesamt bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen.