Antwort 08.05.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.