Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
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Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags kann die Person die Vornamen bestimmen, die sie zukünftig führen will.

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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

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Antwort 25.10.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für solche Namensänderungen gelten die allgemeinen Vorschriften des Namensrechts, die durch das SBGG nicht geändert werden.

Frage von Jasmin L. • 24.08.2023
Was sind "diverse" Vornamen?
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Antwort 22.01.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz bald ein Ende haben. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein, da er demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.

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Antwort 25.10.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz, wie es das Bundeskabinett am 23. August 2023 beschlossen hat, wird dies (§ 2 Absatz 3 SBGG) wie folgt begründet:

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Antwort 18.12.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.