Antwort 08.07.2008 von Christoph Waitz FDP
(...) Im Umkehrschluss lässt sich daher feststellen, dass bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Ermittlungsmaßnahmen regelmäßig zulässig sein werden. Sobald eine gewisse Erheblichkeitsschwelle für eine Straftat überschritten ist, ist künftig davon auszugehen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte grundsätzlich nicht mehr gegeben ist. (...)