(...) vielen Dank für Ihre Fragen. Meiner Meinung nach ist der Paragraf 103 "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten", umgangssprachlich Majestätsbeleidigung, in seiner Sinnhaftigkeit nicht mehr zeitgemäß. Meine Fraktion ist da genauso skeptisch wie andere. (...)
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(...) Für die von Ihnen genannten Staaten Somalia, Äthiopien, Eritrea, Sudan und Libyen sind mir derzeit keinerlei Vorhaben bekannt, weder hinsichtlich der Einstufung eines dieser Länder als sicherer Herkunftsstaat, noch etwaige Pläne der Bundesregierung nach dem Vorbild des EU-Türkei Abkommens. Grundsätzlich ist es aus meiner Sicht sinnvoll und dringend notwendig, auch für diese und weitere Länder geeignete Lösungen zu finden. (...)
Sehr geehrter Herr Claus,
(...) Soweit Flüchtlinge von sich aus und ohne staatliche Hilfe zurückkehren, ist die Kontrolle schwierig. Sofern sie allerdings bereits als Asylbewerber registriert waren, wird dies bei der Wiedereinreise festgestellt. (...)
(...) Falls die Flüchtlinge nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) im Sinne des § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bekommen, wäre eine Ausreise, unabhängig von dem Umständen im Heimatland, nicht mehr zu erwirken. (...)