Ihre Sorge um die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und um mögliche Auswirkungen auf die Versorgung kann ich nachvollziehen. Mir ist wichtig, kurz einzuordnen, worum es bei der Reform tatsächlich geht.
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Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht von der Politik festgelegt.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Kürzungen ein verheerendes Signal
Ich kann die Sorge vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nachvollziehen, dass sich die beschlossenen Änderungen auf die Versorgung auswirken könnten.
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Auch wir sind mit diesem Ergebnis ausdrücklich unzufrieden und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht.
Ich habe mich heute bei der Abstimmung über das "Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" enthalten. Ich habe viele Zuschriften von Psychotherapeutinnen und -therapeuten bekommen. Die Kritik verstehe ich sehr gut. Allerdings sind andere Punkte in diesem Gesetzespaket notwendig, um das drohende Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 18 Milliarden Euro im Jahr 2027 abzuwenden.