(...) Die so genannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)
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(...) Es werden nur Verbindungsdaten gespeichert, keine Telekommunkationsinhalte. Telekommunikations´verbindungs´daten sind Daten aus denen sich ergibt, von welchem Anschluss aus zu welchem Anschluss hin wann und wie lange telekommuniziert wurde; also die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen. (...)
Sehr geehrter Herr Schwaner, sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr Herding,
Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.11.2007. Krankheitsbedingt konnte ich an der Abstimmung leider nicht teilnehmen. Ich hätte der Vorlage zugestimmt. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Valentin,
(...) Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. (...)