Frage an Gustav Herzog bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gustav Herzog
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Frage an Gustav Herzog von Daniel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herzog,

In Ihrer Antwort an Herrn Alexander Wienands stellten Sie die Frage:

"Haben Sie sich eigentlich schon mal gefragt, wie lange Ihre Geschäftspartner und Ihre Telekommunikationsanbieter Ihre Daten schon jetzt speichern?"

Davon einmal abgesehen, dass Daten wie der Standort bei Mobilfunkgesprächen überhaupt nicht gespeichert werden durften, erlauben Sie mir eine Gegenfrage:

Ist Ihnen bekannt, dass etwa T-Com bei DSL-Flatrate-Tarifen die Verbindungsdaten lediglich sieben Tage speichert [1]? Und wissen Sie, dass gemäß einem Urteil des Landgerichts Darmstadt selbst diese siebentägige Speicherung nicht rechtens ist [2]?

Gruß

Daniel Herding

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609
[2] http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwaner, sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr Herding,

Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.

Ihnen ist bekannt, dass die Entscheidungsfindung für die Ausgestaltung des Gesetzes mit einer langen und intensiven Diskussion verbunden war- mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verfassungsrechtlern, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, innerhalb der Parteien, in den Fachgremien und nicht zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestages.
Als Resultat dieses Diskussionsprozesses haben wir viele Hürden für die Strafverfolger deutlich höher gehangen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Diese Hürden waren für mich eine wesentliche Voraussetzung, unter der ich dem Gesetz zustimmen konnte. Ich verweise nochmals auf die Seite des Justizministeriums.

Ich habe deutlich in der von Ihnen kritisierten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Verantwortung der Politik ist, die Sicherheit des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass uns dies gelungen ist.

Wir haben die Pflicht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, ihre Bedenken in Entscheidungen einzubeziehen- aber nicht das Recht, die Augen vor den rasanten technischen Fortschritten bei der Planung und Durchführung schwerster Straftaten zu verschließen und demzufolge politisch nicht darauf zu reagieren.

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB