Sehr geehrter Herr Bidner,
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(...) auch BVerfGE 100, 313 )."Der Staat benötigt eine besondere Befugnisnorm, um auf Verbindungsdaten zugreifen zu dürfen, die bei Privatunternehmen aufbewahrt werden. In diesem Zusammenhang ist der Richtervorbehalt von Bedeutung. (...)
(...) Jeder Patient muss ohne Vorbehalt darauf vertrauen können, dass das, was er seinem Arzt mitteilt, geheim bleibt. Durch das Gesetz wird nach meiner Überzeugung der überwiegenden Zahl der Patienten der Eindruck vermittelt, dass dem Arzt anvertraute Geheimnisse – anders als bisher – nicht mehr umfassend geschützt sind. (...)
(...) Anders als mein Fraktionskollege, Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB, halte ich das beschlossene Gesetz also keinesfalls für unproblematisch. (...)
(...) Wer Handschuhe trägt, hinterläßt keine Fingerabdrücke. Nach Ihrer Logik müßten wir unverzichtbare Ermittlungsmethoden zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten abschaffen. Ein absurdes Ergebnis! (...)