(...) Bei der so genannten Mütterrente handelt es sich um zusätzliches Einkommen, das demnach auch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Sie kann also im Ergebnis dazu führen, dass man unter Umständen auf weniger oder gar keine Grundsicherung mehr angewiesen ist, wenn die Rente aufgrund der Kindererziehungszeit erhöht wird. (...)
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(...) die Grundsicherung ist nach § 2 SGB XII nachrangig. Mit anderen Worten: Wenn durch Einsatz eigenen Einkommens (und dazu gehören Renten) die Bedürftigkeit nach SGB XII abgewendet werden kann, gibt es keine Leistungen. Das gilt auch anteilig. (...)
(...) Natürlich ist es bitter, wenn Frauen nicht an den Verbesserungen bei der Mütterrente teilhaben können, weil sie Grundsicherung beziehen. Aber bei Fürsorgeleistungen des Staates gilt als Grundsatz immer, dass zuerst eigene Einkünfte bzw. (...)
Sehr geehrter Herr Onasch,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Januar 2015.
(...) Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. (...)