Frage an Matthias Zimmer bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Zimmer
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Frage von Bernd S. •

Frage an Matthias Zimmer von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

mit Erstaunen habe ich registriert, dass die mit vielem Getöse eingeführte "Mütterrente" an den Ärmsten vorbei gegangen ist? Bei BezieherInnen von Grundsicherung werden die Einkommen aus der "Mutterrente" im vollen Umfang mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet. Wurde nicht postuliert, der Gesetzgeber gerade diejenigen Frauen, die wesentliche Teile ihres Lebens mit Kindererziehung verbracht haben und deshalb gar keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnten einen Ausgleich für ihre Lebensleistung bekommen? Die Realität sieht so aus, dass eben nur diejenigen profitieren, die bereits einen Rentenbezug oberhalb des Grundsicherungssatzes haben. Die schlechter gestellten haben im Zweifelsfall nicht einen Cent mehr in der Tasche.
Meine Fragen an Sie sind:
 War Ihnen bekannt, dass die Mütterrente im vollen Umfang mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird und ist dieses Verfahren in Ihrem Sinne?
 Ist es Realität, dass bedingt durch dieses Anrechnungsverfahren Kosten der Grundsicherung aus dem Sozial-Budget verlagert werden in die Rentenkassen und geschieht dies mit Ihrer Billigung?
 Sind Sie dafür, das Gesetz, bzw. dessen Umsetzung beizubehalten, oder meinen Sie es müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die von mir beschriebenen Auswirkungen zu verbessern?

Mit freundlichem Gruß

Bernd Schumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumann,

die Grundsicherung ist nach § 2 SGB XII nachrangig. Mit anderen Worten: Wenn durch Einsatz eigenen Einkommens (und dazu gehören Renten) die Bedürftigkeit nach SGB XII abgewendet werden kann, gibt es keine Leistungen. Das gilt auch anteilig. Hierin liegt der Sachgrund für die Anrechnung. Leistungen der Grundsicherung sind Steuerleistungen. Leistungen aus der Rente sind Versicherungsleistungen. Das sind also unterschiedliche Töpfe.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. ja
2. ja
3. ja. Nein, Änderungen halte ich nicht für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer