Antwort 01.10.2009 von Wolfgang Schäuble CDU
(...) Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem wurde durch das Opferentschädigungsgesetz eine spezielle soziale Absicherung für Opfer von Gewalttaten geschaffen. (...)
