(...) Meine Aussage ist in anderen Worten: Eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten der Telekommunikation bringt als solche natürlich rein gar nichts gegen Terroranschläge. Im Kern kann hier - wenn überhaupt - nur klassische Polizei- und Nachrichtendienstarbeit einen Schutz bieten. (...)
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(...) Eine Abfrage von Daten ist dabei selbstverständlich immer nur dann rechtmäßig, wenn sie auch erforderlich ist. Das gilt für die Bestandsdatenauskunft wie überall sonst im Polizeirecht oder in der Strafprozessordnung. Die Tatsache, dass ein gesetzlicher Tatbestand die Möglichkeit zur Abfrage bestimmter Daten eröffnet, bedeutet daher keinesfalls, dass bei jeder Ermittlung von allen Befugnissen zur Datenerhebung Gebrauch gemacht werden kann. (...)
(...) Zunächst setzt eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgericht voraus, dass zumindest vieles dafür spricht, dass eine Grundgesetzverletzung vorliegt. Im übrigen stimme ich mit Ihnen dahingehend überein, dass das Oberlandesgericht in München danach den richtigen Weg wählte. (...)
(...) Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung von Journalisten im NSU-Prozess hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München den Prozessbeginn bekanntlich von Mittwoch, dem 16. April auf Montag, den 6. (...)
Sehr geehrte Frau Müller,
(...) richtig ist, dass nach §§ 1, 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Beschäftigte nicht wegen des Geschlechts (oder aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) benachteiligt werden dürfen. Allerdings lässt das AGG selbst Ausnahmen in Form von „Positiven Maßnahmen“ (§ 5 AGG) zu. (...)