(...) Die Entscheidung über das Demonstrationsverbot in Brüssel liegt in der alleinigen Verantwortung des zuständigen Brüsseler Bürgermeisters Freddy Thielmans, der zwar einer Sozialistischen Partei angehört, seine Entscheidungen jedoch ohne vorherige Rücksprache mit Politikern anderer Nationen zu treffen scheint. (...)
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(...) Der Bürgermeister verbot die Demonstration, weil dort die terroristischen Aktivitäten von islamistischen Extremisten direkt in Verbindung gebracht werden sollten mit dem Islam als Religion. Ein belgisches Gericht teilte diese Einschätzung des Verbots, was belegt, dass der Bürgermeister sich wohl im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. (...)
(...) Was die Versammlungsfreiheit und auch die Rede- und Meinungsfreiheit angeht, so genießen diese in Deutschland als im Grundgesetz verankerte Grundrechte mit guten Gründen einen besonders hohen Schutz. Sie dürfen nur durch oder aufgrund eines – verfassungsgemäßen – Gesetzes eingeschränkt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Jahn,
(...) In Deutschland genießt die Meinungsfreiheit richtigerweise durch ihre Verankerung in Artikel 5 des Grundgesetzes einen sehr hohen Stellenwert. Das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, wird vom Bundesverfassungsgericht als das "vornehmste Menschenrecht" bezeichnet. Es ist als eines der Kommunikationsgrundrechte für unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen schlechthin konstituierend. (...)