(...) CETA ist nach Auffassung Deutschlands und aller anderen EU-Mitgliedstaaten ein sogenanntes gemischtes Abkommen, d.h. (...) Daher bedarf es einer Ratifikation von CETA durch die EU (Europäisches Parlament und Rat) sowie durch die 28 Mitgliedstaaten. (...)
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(...) Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. (...)
(...) Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. (...)
(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein verfassungsrechtlich gesicherter und staatsfern organisierter Garant für Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt von Informationen in Fernsehen, Hörfunk und im Internet. Freie und unabhängige Informationen sind für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich. (...)
(...) Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vor-gesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. (...)
(...) Zu meinem Standpunkt und dem der SPD nur dies: Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie haben gemeinsame Ziele und Anforderungen an die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) formuliert, die auch für das europäisch-kanadische Abkommen CETA gelten. Dies wurde von einem Parteikonvent der SPD aufgegriffen und beschlossen. (...)