Antwort 31.07.2006 von Dietrich Rusche CDU
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Voss,
Sehr geehrter Herr Eydinger,
Liebe Lena,

Sehr geehrter Herr Eydinger,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich war für ein paar Tage nicht in der Stadt und kann erst heute antworten.
Sehr geehrter Herr Prüwer!