Antwort 04.01.2007 von Thomas Strobl CDU
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrter Herr Reth,
(...) Der Bundesgerichtshof hat Anfang Februar in Karlsruhe heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für illegal erklärt. Die Bürgerrechte sind mit dieser Entscheidung vorerst gesichert, private Daten auf einem Computer können nicht einfach heimlich von der Polizei durchsucht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Maroszek,
(...) Im Übrigen scheint mir der Herr Bundesinnenminister in letzter Zeit sehr oft sehr weitgehende Vorschläge zu machen, die von Seiten meiner Fraktion nicht unbedingt immer als hilfreich bei der Bekämpfung von Straftaten bzw. dem verhindern von terroristischen Aktionen eingeschätzt werden. (...)