
Antwort 15.09.2006 von Maximilian Festerling Die PARTEI
Sehr geehrter Herr Bettin,
ich bedanke mich für diese Frage.

Sehr geehrter Herr Bettin,
ich bedanke mich für diese Frage.

Sehr geehrter Herr Bettin,
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
die Entscheidung darüber trifft das Bezirkswahlamt, das für den ordnungsgemäßen Wahlablauf in seinem Bereich zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrter Herr Breinig,