Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss abgewartet werden. Ganz allgemein gilt: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Wir wollen junge Menschen frühzeitig an die private Vorsorge heranführen und ihre Finanzbildung stärken – unabhängig von Herkunft oder familiärem Einkommen
Die genaue Ausgestaltung der Gesetze der Bundesregierung bestimmt, welche Jahrgänge die Reform betrifft. Als Opposition haben wir darauf nicht direkt Einfluss.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
Ich setze mich für eine Übergangsregelung ein. Näheres werden wir gemeinsam in der SPD-Bundestagsfraktion und mit unserer Koalitionspartnerin nach der Veröffentlichung des Alterssicherungsbericht konstruktiv diskutieren.