Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
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Antwort 05.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.05.2022 von Manuel Britsch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir müssen massiv investieren, um das 1,5-Grad-Ziel hoffentlich noch zu erreichen. Für den Braunkohleabbau in NRW brauchen wir eine neue Leitentscheidung.

Antwort ausstehend von Jana van Helden Die Linke
Antwort 12.05.2022 von Matthias Miersch SPD
Mit dem Osterpaket setzen wir jetzt die nötigen Ziele für den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren. Das ist erst einmal sehr gut.
Antwort 30.04.2022 von Patrick Meyer Die PARTEI
Windräder, Spitzhacke... und los geht es! Ich habe mir sehr viel Mühe mit der sehr guten, ausführlichen Antwort gegeben, lesen Sie diese!
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einspeiseleistung musste bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden, um die lokale Überlastung des Stromnetzes durch zu hohe Einspeisemengen zu verhindern.