Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Antwort 21.11.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Antwort 14.11.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung
Antwort 27.06.2023 von Uwe Schmidt SPD
Die Beratungen zu dem Selbstbestimmungsgesetz stehen im Deutschen Bundestag noch bevor