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Ohne Gegensteuern wäre bis 2030 eine Beitragslücke von bis zu 40 Milliarden Euro entstanden – mit der Folge weiter steigender Lohnnebenkosten, die am Ende genauso auf Praxen, Beschäftigte und Patienten durchgeschlagen wären. Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Die GKV-Reform war ein notwendiger Schritt. Jetzt müssen wir genau beobachten, ob die Versorgung vor Ort stabil bleibt.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.