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Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet
Der Wahlprüfungsausschuss wird diese Einsprüche nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes sorgfältig prüfen
Die Wahlauszählung ist keine Frage der Politik - es ist eine Frage der Mathematik