Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
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Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU

Antwort 05.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie müssen selbst aktiv werden und die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung. Hierfür ist Voraussetzung, dass an mindestens einem Tag im Jahr 2022 die Voraussetzungen vorlagen
Antwort 28.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP