Fragen und Antworten
Antwort 22.02.2026 von Marco Mohrmann CDU
Antwort folgt alsbald.
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Antwort 16.07.2024 von Marco Mohrmann CDU
Sehr geehrte Frau W.,
Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU
Abstimmverhalten
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Gesetz zur Cannabislegalisierung einführen (Beschlussempfehlung)
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Kein Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen (Beschlussempfehlung)
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Keine Einstellung staatlicher Förderung von Kampfsportvereinen (Beschlussempfehlung)
Über Marco Mohrmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdLWohnort
RhadereistedtGeburtsjahr
1973