Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 21.08.2009 von Brigitte Zypries SPD

(...) auch ich halte die Manipulationsgefahr bei Internetwahlen zurzeit noch für viel zu hoch und bin deshalb aktuell gegen die Einführung dieses Wahlverfahrens. Dass eine Internetwahl in Darmstadt bereits bei der Europawahl möglich war, stimmt nicht. (...)

Portrait von Andreas Storm
Antwort 13.08.2009 von Andreas Storm CDU

(...) Auch ich bin eher skeptisch bezüglich der Möglichkeit von Internetwahlen. Insbesondere scheinen mir derzeit die Aspekte der Sicherheit, aber auch der Transparenz, noch nicht befriedigend gelöst. (...)

Antwort 09.08.2009 von Nicole Hornung PIRATEN

(...) Genauso wie für Wahlcomputer sehe ich für internetbasierte Wahlen bis heute kein Verfahren, das den Anforderungen an eine demokratische Wahl, Öffentlichkeit der Wahlhandlung, geheime Wahl, Gleichheit der Wahl, genügen könnte. Obwohl ich von meinem Beruf sehr technisch geprägt bin, stellt sich mir die Frage, wieso ein bewährtes, einfaches und für jedermann nachvollziehbares System durch eine nicht jedermann verständliche technische Lösung ersetzt werden sollte. (...)

Antwort 10.08.2009 von Adolf Breitmeier ADM

(...) Dazu sind präzise Vorgaben in Artikel 20 des Grundgesetzes für bundesweite Volksinitiativen bei eine Million Unterstützern und für ein Referendum bei 500.000 Unterstützern über alle Themen in Vorstufe zur Verfassung im GG zu verankern. (...)

Portrait von Frank Kuschel
Antwort 10.08.2009 von Frank Kuschel Die Linke

(...) Deshalb gab es Gespräche, ob ein Landtagsabgeordneter aus dem Ilm-Kreis sein Abgeordnetenbüro in Bad Salzungen unterhält. Letztlich erklärte ich mich bereit, meinen Arbeitsschwerpunkt in der Wahlkreisarbeit nach Bad Salzungen zu verlegen. Ich kannte bereits viele Akteure der LINKEN im Wartburgkreis auf Grund meiner Beratungsarbeit im Bereich *Kommunalpolitik". (...)

Portrait von Axel Berg
Antwort 11.09.2009 von Axel Berg SPD

(...) Vorwegstellen möchte ich jedoch, dass es sich beim Zugangserschwerungsgesetz – also bei der Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalt – nicht um Zensur handelt, sondern um die Bekämpfung von kriminellen Handlungen in einem ganz speziellen Fall. Zensur bedeutet, dass eine staatliche Behörde eine Veröffentlichung zulässt, aber ihren Inhalt beeinflusst und verändert. (...)