(...) Denn ich stehe zu den Intentionen des Gesetzes. Da es sich um ein verfassungskonformes Gesetz handelt, kann man mir auch nicht Verfassungsbruch vorwerfen. Damit wurde weder meine Verfassungstreue als Minister in Frage gestellt, noch können Zweifel an dem gesetzestreuen und verfassungsgemäßen Agieren meinerseits entstehen. (...)
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(...) erstens stehe ich zu einem Gesetz, dass verfassungskonform ist und somit lässt sich daraus kein Verfassungsbruch meiner Seits ableiten und zweitens ist es eine voreilige Unterstellung, ich würde auch Verfassungseinschränkungen in anderen Bereichen zulassen oder tolerieren. Gerade die Sozialdemokratie hat in ihrer langen Geschichte für die Einhaltung der verfassungsgemäßen Freiheitsrechte, den Rechtsstaat und die Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gekämpft. Dafür wurde die Sozialdemokratie verfolgt, verboten und in Lager gesteckt. (...)
(...) ich habe nie geäußert, dass ich zur Durchsetzung meiner politischen Ansichten Verstöße gegen das Grundgesetz hinnehmen würde. Ich habe mich einzig dazu geäußert, dass ich den Intentionen eines Gesetzes zustimme, dass verfassungskonform ist. (...)
(...) Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt. (...)
Sehr geehrter Herr Koseleck,