Antwort 09.03.2005 von Wolfhard Ploog CDU
Sehr geehrte Frau Claudia Herbst,
es geht in der Eingabe in der Tat um die Anwendung europäischen Rechts im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Antwort des Senats liegt mir noch nicht vor.
Sehr geehrte Frau Claudia Herbst,
es geht in der Eingabe in der Tat um die Anwendung europäischen Rechts im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Antwort des Senats liegt mir noch nicht vor.
Hallo Herr Watrin,
Sehr geehrter Herr Flügge,
Sehr geehrte Claudia Herbst,
Sehr geehrter Herr Flügge,
das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 zur Änderung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten.