
(...) Ein Abkommen darf nach meiner Ansicht nicht hinter den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie zurückbleiben. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten sowie die Möglichkeit Schadenersatz geltend zu machen, wie sie zum Standard innerhalb der EU gehören, müssen auch in einem Abkommen mit den USA Berücksichtigung finden. Behörden der USA dürfen über ein mögliches Abkommen nicht mehr Rechte erhalten, als sie europäischen Behörden zustehen. (...)