(...) Die Konsequenzen strafrechtlicher Verfehlungen auf den Ehrensold eines Altbundespräsidenten sind gesetzlich geregelt: Nach § 4 BPräsRuhebezG sind die für Bundesbeamte geltenden versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Ein Ruhestandsbeamter verliert gemäß § 59 Beamtenversorgungsgesetz seine (Versorgungs-)Rechte, wenn gegen ihn wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs.1 Bundesbeamtengesetz zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte. (...)
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(...) Im Mai vergangenen Jahres urteilte das Kölner Landgericht, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Der Arzt, der die Beschneidung vorgenommen hatte, wurde freigesprochen, da er auf Grund der unklaren Rechtslage davon ausgehen konnte, dass der Eingriff erlaubt ist. Auf Grund dieses Urteils entstand große Verunsicherung auf Seiten jüdischer und muslimischer Eltern sowie bei Beschneidern (Mohalim) und Ärzten. (...)
(...) Ich bin mir sehr sicher, dass die Abwägung - wie in allen freiheitlichen Staaten der Welt - zugunsten der Möglichkeit der Beschneidung von Jungen ausfällt. Ein Verbot der Beschneidung von Jungen würde demnach gegen das Grundgesetz verstoßen - und kann damit auch nicht Gesetzeslage in Deutschland werden. (...)
Sehr geehrte Frau Hartmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort vom 22. August 2012.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder MdB
(...) ich persönlich finde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die seit 2001 angefallenen Überstunden der Feuerwehrleute in voller Höhe vergütet werden müssen, für nachvollziehbar. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass dies meine persönliche Meinung ist und ich nicht im Namen vom Senat oder vom Innensenator Frank Henkel sprechen kann. (...)