Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Antwort 22.06.2022 von Marco Buschmann FDP
Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
Antwort 13.06.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie ich bereits in meiner Antwort vom 09. Mai ausgeführt habe, bin ich zuversichtlich, dass wir das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Ende des Jahres durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzen können.