Es ist fraglich, wie groß der Anteil der Menschen ist, die tatsächlich im falschen Körper geboren sind.
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Antwort 05.07.2022 von Stephan Brandner AfD
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.
Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.
Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht
Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Antwort 22.06.2022 von Marco Buschmann FDP
Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet.