(...) die Universität hat keinerlei Folgekosten durch die Einrichtung des Lehrstuhls zu tragen. Die Kosten für die Stadt belaufen sich auf die Finanzierung einer Professorenstelle, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle (früher BAT 2a) und einer halben Verwaltungsstelle. (...)
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(...) Allerdings ist Ihre Forderung nach einer Übernahme der Kosten durch den Staat keine flankierende und unterstützungswerte Forderung. Ich sehe die Lösung in einer offensiven Bildungspolitik, die expansiv und flächendeckend ausgerichtet ist und ausreichend dafür sorgt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die heute Nachhilfeunterricht benötigen, in angemessener und geeigneter Form gefördert werden, damit sie den Anschluss an ihre leistungsstärkeren Mitschülerinnen und Mitschüler nicht verlieren. Neben kleinen Klassen, guter Ausstattung der Schulen sowie mehr Lehrerinnen und Lehrern müssen mehr Förderunterrichtsstunden und gegebenenfalls kostenlose Einzelunterrichtangebote für besonders bedürftige Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. (...)
Sehr geehrte Frau Cakmak,
es freut mich, dass Sie die Veranstaltung im Billstedt Center besucht haben. Gerne fasse ich Ihnen noch einmal unsere wichtigsten Positionen zur Schulpolitik zusammen.
(...) beim Hessischen Kultusministerium können Sie die Lehrpläne der Realschulen für das Fach Geschichte einsehen: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?uid=ab43019a-8cc6-1811-f3ef-ef91921321b2 Sie werden auf Seite 6 feststellen, dass zahlreiche, sehr unterschiedliche Themen in den Jahrgangsstufen 5-10 im Geschichtsunterricht zu behandeln sind. Sollte Ihre Schule sich nicht an den Plan halten, sollten Sie sich bei der Schulleitung beschweren. (...)
(...) Mit der damaligen Stichtagregelung haben wir sichergestellt, dass wegen dieser Forschung keine zusätzlichen Embyonen erzeugt oder gebraucht werden konnten, sondern nur auf zur damaligen Zeit bereits vorhandene embryonale Stammzelllinien zurückgegriffen wurde. Diese Stammzelllinien sind durch Verunreinigung inzwischen unbrauchbar, so dass mit einer Verschiebung des Stichtages zum einen erreicht wird, dass die Stammzellforschung an adulten Stammzellen in notwendigem Umfang durch embryonale Stammzellforschung überprüft werden kann. (...)