(...) Auch als Ministerin habe ich unterschiedliche Interessengruppen z.B. in den Hochschulen anzuhören und letztlich eine für das Land und die Menschen bestmögliche Lösung zu suchen. Eine "Bürgermehrheit" in Sachfragen ist zwar umgangssprachlich ein oft verwendeter Begriff, aber eigentlich nur dann politisch anwendbar wenn es sich um des Ergebnis einer direkten Bürgerbefragungen wie z.B. zum Thema Waldschlösschenbrücke 2004 handelt. In diesem Fall löst die "Bürgermehrheit" auch verfassungsgemäßes politisches Handeln aus, zum Teil auch im Widerspruch zu geplantem Regierungshandeln. (...)
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Antwort 26.07.2009 von Eva-Maria Stange SPD
Antwort 05.08.2009 von Kajo Wasserhövel SPD
Sehr geehrter Herr Wittek,
Antwort 04.08.2009 von Barbara Hendricks SPD
(...) Im Übrigen möchte ich Sie – wie auch meine Kolleginnen und Kollegen es bereits getan haben – noch einmal darauf hinweisen, dass es in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung gibt, das Parlamentariern verbietet, in Gerichtsverfahren einzugreifen oder Einfluss auf Gerichtsurteile zu nehmen. (...)
Antwort 28.07.2009 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Wittek,
Antwort 31.07.2009 von Hubertus Heil SPD
(...) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung, die es Bundestagsabgeordneten nicht erlaubt, sich in Gerichtsverhandlungen einzumischen. Mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gerichtsentscheidungen als jeder andere Bürger der Bundesrepublik haben sie verfassungsrechtlich nicht. (...)
Antwort ausstehend von Peer Steinbrück SPD