
Antwort ausstehend von Friedrich-Wilhelm Hörr FDP

Menschen mit Behinderungen müssen auf dem ersten Arbeitsmarkt den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleichberechtigt, eine Gleichbehandlung zu ermöglichen ist daher Aufgabe der politischen Gremien und der Verwaltung.

Im Allgemeinen sieht das Rahmenwerk eine Reaktions- und Wiederaufbauphase vor, die geschlechtsgerecht und zugänglich ausgestaltet ist.