Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
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Antwort 30.06.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 02.03.2022 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159
Antwort 24.02.2022 von Andrew Ullmann FDP
Leider hat sich im Fall von Coronavac gezeigt, dass die "neutralisierende Wirkung gegen die Omikron-Variante war gleich 0."
Antwort 14.02.2022 von Sandro Kappe CDU
leider sind die Bürgerschaftsabgeordneten für diese Frage nicht zuständig. Sowas regelt der Bundestag. Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nichts anderes mitteilen kann.
Antwort 04.04.2022 von Lars Castellucci SPD
Im Moment prüft die EU-Kommission, ob eine Einreise für Personen möglich ist, die zwar nicht mit in der EU zugelassenen Impfstoffen, dafür aber mit zugelassenen Impfstoffen der WHO geimpft sind.