Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir werden uns als zuständige Abgeordnete der SPD weiterhin für eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten im SGB XII einsetzen. Zumal dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde und die SPD diese Umsetzung auch konsequent eingefordert hat. Allerdings war die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrages in der aktuellen Koalition nicht möglich.
Die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist ein sehr bewährtes, höchst leistungsfähiges Element unseres Gesundheitssystems.
Für Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung pflegen, werden Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegeversicherung gezahlt
Die Grundlage für die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung befindet sich in § 3 Satz 1 Nr. 1a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach können Personen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten.