Antwort ausstehend von Martina Maxi Schmidt SPD
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Antwort 18.05.2025 von Thomas Hering CDU
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Antwort ausstehend von Karin Prien CDU
Antwort ausstehend von Eva Feußner CDU
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort ausstehend von Gerd Mannes AfD