(...) sicherlich kann ich verstehen, wenn Sie als Patient nicht damit einverstanden sind, wenn Ihnen ein über lange Jahre genutztes Arzneimittel nicht mehr zur Verfügung steht. Doch auch wenn Ihnen persönlich durch die Einnahme des Mittels im Laufe der Jahre kein Schaden zugefügt wurde, so ist es dennoch ebenfalls bei homöopathischen Mitteln Aufgabe der zuständigen Behörde (in diesem Fall des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM]), zu überprüfen, ob eine Unbedenklichkeit und gleichbleibende Qualität besteht. (...)
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(...) Denn dadurch würde eine gesellschaftliche Normalisierung solcher geschäftsmäßigen Formen, etwa in Form von Vereinen wie wir sie aus anderen Ländern kennen, drohen. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich, wie Sie dies ebenfalls befürchten, dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen. Ich halte es deshalb für richtig zum Schutz von Alten, Kranken und Schwachen, solchen Formen der Suizidbeihilfe auch strafrechtlich entgegen zu treten. (...)
(...) Abschließend möchte ich noch anbringen, dass Verbote Erstkonsumenten eine Ungesetzlichkeit aufzeigen, während eine Freigabe als Unbedenklichkeitssiegel missverstanden werden kann. Vor einem derart unverantwortlichen Signal sollte sich der Rechtsstaat, der auch eine Fürsorgepflicht hat, hüten. (...)
(...) Lassen Sie mich vorweg sagen: Die SPD ist in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotential hat, nicht richtig ist. Aber gleichwohl kann man angesichts von 2,3 Millionen Cannabis-Konsumenten in Deutschland, darunter überdurchschnittlich viele junge Erwachsene, feststellen, dass die aktuelle Verbotspolitik in Bezug auf die Droge Cannabis gescheitert ist. Sie hält die Konsument/innen augenscheinlich nicht vom Konsum ab und schadet letztendlich dem Gemeinwohl. (...)
(...) In unserem Programm zur Bundestagswahl 2013 haben wir hierzu folgende Passage beschlossen: „Nach wie vor ist Tabakkonsum das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Im Sinne einer vorsorgenden Gesundheitspolitik wollen wir verstärkte Anstrengungen bei der Tabakprävention und beim Schutz aller vor den Gefahren des Passivrauchens unternehmen.“ (...)
(...) Gerne möchte ich zur Thematik der Hebammenversorgung in Deutschland und zur Entscheidung der Schiedsstelle Folgendes ausführen: (...)