Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
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Antwort 14.01.2025 von Carmen Wegge SPD
Antwort 04.11.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht
Antwort 22.01.2025 von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
Antwort 15.10.2024 von Thorsten Frei CDU
einen Zusammenhang zwischen der Cannabislegalisierung im Allgemeinen und der Mocro-Mafia in NRW im Speziellen habe ich selbst nie hergestellt.
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.10.2024 von Stephan Brandner AfD
Die AfD lehnt die Canabis-Legalisierung ab.