Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Fritz Schmalzbauer
Antwort 02.09.2008 von Fritz Schmalzbauer Die Linke

(...) Ich nenne nur Hartz IV, die elitäre Auslesepraxis an Bayerns Schulen oder das neue Ermächtigungsgesetz gegen die Versammlungsfreiheit in Bayern. Die Forderung der LINKEN, wesentliche Entscheidungen auf dem Hintergrund der Verfassung zu korrigieren, führt bei den etablierten Parteien zum Versuch, die LINKE auszugrenzen. Das gelingt zwar immer weniger, aber ausgerechnet der Freistaat Bayern verfolgt über den Verfassungsschutz eine im Bundestag mit 53 Abgeordneten vertretene Partei. (...)

Antwort 29.08.2008 von Patrick Korfmann Republikaner

(...) Das Gewaltmonopol liegt allein bei der Polizei und Justiz. Hier muß aber energisch zugegriffen werden, die Verbrecher müssen hinter Schloss und Riegel, bei Kinderschändern und Mördern so, daß sie nie wieder etwas anstellen können. Die Gesellschaft muß wirksam geschützt werden. (...)

Antwort 30.08.2008 von Dietmar Schindele Republikaner

(...) Ich sehe in Sachen Kinderschänder keine andere Lösung, als diese Personen in eine Sicherheitsverwahrung auf zeit ihres Lebens zu verweisen, da die Vergangenheit schon zu oft gezeigt hat, dass eine Resozialisierung fehlgeschlagen ist, und es in den meisten Fällen zu Wiederholungsstraftaten gekommen ist. (...)

Portrait von Dirk Niebel
Antwort 17.09.2008 von Dirk Niebel FDP

(...) Europa darf sich nicht spalten lassen. Wir Liberalen sind Anhänger der wehrhaften Demokratie im Innern wie im Äußeren und haben mit Nachdruck an die Bundeskanzlerin appelliert, im nationalen und im europäischen Interesse nicht nur in Polen, sondern auch in Prag und in Washington gegen diese Raketenstationierung eindeutig Stellung zu beziehen. Die Raketenabwehrpläne müssen breit und seriös diskutiert werden, auch mit den Russen. (...)

Portrait von Günther Beckstein
Antwort 01.09.2008 von Günther Beckstein CSU

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Für die CSU gilt: Null Toleranz gegenüber Verbrechen. Das gilt selbstverständlich und ganz besonders auch für kriminelles und strafbares Verhalten in Ausübung eines öffentlichen Amtes! (...)