(...) Damit bin ich beim zweiten Aspekt Ihrer Frage. Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Rente nach der Höhe der Einzahlungen. Über welchen Zeitraum diese Einzahlung erfolgen, ist dann zweitrangig und eben nur wichtig für Sonderregelungen wie das frühere Renteneintrittsalter nach 45 Arbeitsjahren. (...)
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(...) Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein soll, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet worden sind. (...)
Sehr geehrte Frau Holze,
zu diesem Thema habe ich mich nun wirklich schon sehr umfangreich in diesem Forum geäußert. Ich verweise z. B. auf meine
Antwort vom 31. Oktober 2011 an Herrn B..
(...) Die Zahlen der Partei Die Linke sind nicht falsch, sie beziehen nur auch Menschen mit ein, die dem Arbeitsmarkt jedoch gar nicht zur Verfügung stehen. So ist es nicht sinnvoll, einen Arbeitslosen vermitteln zu wollen, der mitten in einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme ist, der krank ist oder der im Rahmen z.B. der Bürgerarbeit gerade versucht, seine sogenannten „Vermittlungshemmnisse“ abzubauen. (...)