Tierheime sind in Bayern grundsätzlich Aufgabe der Kommunen
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In Deutschland ist Tierschutz eine geteilte Aufgabe zwischen dem Bund und den Bundesländern. Die Gesetzgebung ist Bundessache, während die praktische Umsetzung und Kontrolle bei den Ländern liegen. Gleichwohl setzen wir uns fortwährend für notwendige Verbesserungen ein.
Der Einsatz von Motorsensen und Freischneidern in Gärten und auf Grünflächen stellt eine der unterschätzten Hauptgefahren für Igel in ihren Tagesquartieren dar – ebenso wie Bautätigkeiten, bei denen Lebensräume ohne vorherige Prüfung zerstört werden.
Mit der Frage wenden sie sich bitte an einen Kollegen im Bundestag
Ich kann gut verstehen, dass Sie die aktuellen Regelungen und Diskussionen zur Hundehaltung und zur Zucht bestimmter Rassen sehr beschäftigen. Gerade wenn man selbst züchtet, Bestandshunde hat und Verantwortung für Welpen trägt, sind solche kommunalen Entscheidungen nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, sondern können ganz konkrete Folgen haben.