Wie schwierig es ist, den Schutzstatus eines Tieres herunterzusetzen, hat uns das Beispiel des Wolfs gezeigt.
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Nach den mir vorliegenden Informationen der Stadt Oberhausen stehen die Arbeiten nicht im Zusammenhang mit einer weiteren Bebauung der Sterkrader Heide. Es handelt sich vielmehr um eine Pflegemaßnahme des Regionalverbandes Ruhr, die in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Oberhausen erfolgt ist.
Wir Grüne unterstützen den Bann, den die Europäische Chemieagentur (ECHA) vorschlägt.
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig bringt sie insbesondere für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in einigen Regionen große Herausforderungen mit sich.
Mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9), das seit dem Schuljahr 2025/26 schrittweise wieder eingeführt wird, steht den Schulen wieder mehr Lernzeit zur Verfügung. Diese zusätzliche Zeit soll unter anderem genutzt werden, um Inhalte gründlicher zu behandeln und Zusammenhänge besser zu vermitteln.
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.