Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen, wenn auch nicht im gleichen Maße wie bei Gaskundinnen und -kunden. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch die von Ihnen angesprochene Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen.
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Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Es wird also der Vorjahrespreis dort abgefragt und dann berechnet, was der entsprechende Brennstoff gleicher Menge gekostet hätte.
Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.
Der Heizölkostenzuschuss konnte bei der jeweilig zuständigen Stelle im Bundesland, in dem Ihre Heizung steht, beantragt werden.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch in den anderen Bundesländern, weiterhin auf den versprochenen Zuschuss für die nicht leitungsgebundenen Brennstoffe warten müssen.