
Schwangerschaftsabbruch straffrei wenn rechtfertigende Gründe vorliegen

Schwangerschaftsabbruch straffrei wenn rechtfertigende Gründe vorliegen
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt.
Das Thema ist zu komplex um den Paragraphen einfach zu streichen.
Statt die Interessen des ungeborenen Kindes und der Frau gegeneinander auszuspielen, sollten wir als Gesellschaft Lösungen finden, wie beide Menschen ihre Interessen durchsetzen können

Ja und nein, siehe Text
Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Deshalb halte ich unseren aktuellen Kompromiss in der Abwägung der Selbstbestimmung der Frau und des Schutzes des ungeborenen Lebens für richtig und auch wichtig.