(...) Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum Kampfmesser auf offener Straße getragen werden sollten. Und das gilt nicht nur für Jugendliche und junge Menschen, denn das Droh- und Gefährdungspotenzial dieser Messer ist unabhängig vom Alter des Messerbesitzers enorm hoch. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.04.2008 von Monika Griefahn SPD
Antwort ausstehend von Tobias Pflüger Die Linke
Antwort ausstehend von Laurenz Meyer CDU
Antwort 29.04.2008 von Jörg-Otto Spiller SPD
(...) Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung war kein Bundesgesetz, sondern das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem die SPD im Landtag nicht zugestimmt hat. Die vom Bundesinnenminister angestrebte Änderung des BKA-Gesetzes, bei der es u.a. um Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Online-Durchsuchung geht, befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. (...)
Antwort 30.03.2008 von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) Die Gesetzesfassung ist klar und eindeutig. Ein strenges Waffenrecht ist kein Patenrezept, aber ein sinnvoller Beitrag zur Gewaltprävention. Wir haben uns gegen Altersgrenzen entschieden, weil es kaum einen Unterschied macht, ob ein 17jähriger oder 25jähriger ein gefährliches Messer führt. (...)
Antwort ausstehend von Peter Altmaier CDU