Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort 25.02.2008 von Dieter Wiefelspütz SPD

(...) ich habe Respekt vor Ihren religiösen Überzeugungen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich freilich nicht für die Beantwortung letzter, sondern nur für die Beantwortung vorletzter Fragen zuständig. (...)

Portrait von Peter Altmaier
Antwort 26.02.2008 von Peter Altmaier CDU

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Ihre Frage kann ich kurz und knapp antworten: nach diesem Beben gibt es für einen weiteren Bergbau im Saarland keine Rechtfertigung mehr! (...)

Portrait von Ottmar Schreiner
Antwort 14.03.2008 von Ottmar Schreiner SPD

(...) Die „Beinahe-Katastrophe“ vom 23. Februar.2008 im Landkreis Saarlouis hat dazu geführt, dass eine Wiederaufnahme des Kohleabbaus nicht zu verantworten ist, solange Leib und Leben der Bevölkerung nicht gesichert sind. Für fast 10.000 betroffene Bergarbeiter müssen Bund, Landesregierung und Arbeitsagentur gemeinsam eine vernünftige auf mehrere Jahre angelegte Alternative anbieten, die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließt. (...)

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort 25.02.2008 von Oskar Lafontaine BSW

(...) „Die Entscheidung der Landesregierung, den Kohlebergbau vorerst zu stoppen, ist richtig, löst die Probleme aber nicht. Um den Bergleuten Arbeitsplatzsicherheit zu geben und gleichzeitig die Erdbeben dauerhaft zu beenden, muss das bisherige Abbaukonzept grundsätzlich überprüft werden. (...)

Portrait von Christian Lange
Antwort 14.03.2008 von Christian Lange SPD

(...) Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. Das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick ist damit grundsätzlich verboten. Folglich müssten Sie künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen, da das Fahrtenmesser aus Ihrer Jugendzeit die zugelassene Klingenlänge um 1,5 cm überschreitet. (...)